Lumis Südwest Signet Logo Kreuz

Arbeit­nehmer­überlassung (ANÜ)

Was bedeutet die Abkürzung ANÜ? ANÜ steht für Arbeitnehmerüberlassung (Synonyme: Zeitarbeit, Leiharbeit, Personalleasing oder Mitarbeiterüberlassung). Was ist ANÜ? ANÜ liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Verleiher (Arbeitgeber) gegen Entgelt an einen dritten (Entleiher) für einen begrenzten Zeitraum überlassen wird. Wie ist ANÜ geregelt? Die Arbeitnehmerüberlassung wird geregelt durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dieses bildet die rechtliche Grundlage zur Arbeitnehmerüberlassung. Für das Verleihen von Arbeitnehmern wird übrigens eine Erlaubnis benötigt.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Die gesetzliche Regelung der Zeitarbeit erfolgt in Deutschland im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und dient in erster Linie zum Schutz des Leiharbeiters. Es tritt in Kraft, sobald ein Arbeitnehmer (Leiharbeiter) von einem Arbeitgeber (Verleiher) gegen Entgelt und für einen begrenzten Zeitraum in den Betrieb eines Dritten (Entleiher) überlassen wird. Hierbei übernimmt der Verleiher die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers, die Arbeitsleistung erfolgt jedoch beim Entleiher. Seit seinem Bestehen wurde das AÜG mehrfach novelliert, die letzten Änderungen traten am 1. April 2017 in Kraft.

Kernpunkte dieser Novellierung sind:

  • Mit der Einführung von Equal Pay hat der Leiharbeitnehmer nach 9-monatiger ununterbrochener Einsatzdauer Anspruch auf dasselbe Arbeitsentgelt wie die im Betrieb des Kunden vergleichbaren Arbeitnehmer. Abweichende Regelungen gelten im Falle zusätzlicher Branchentarifverträge.
  • Das Gesetz der Höchstüberlassungsdauer schreibt vor, dass Leiharbeiter nicht länger als 18 Monate ohne Unterbrechung im selben Einsatzunternehmen arbeiten dürfen. Im Falle einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten wird die Frist wieder auf null gesetzt. Abweichungsregelungen für tarifgebundene Einsatzunternehmen sind in § 1 Absatz 1b im AÜG festgehalten.
  • Die Kennzeichnungs- und Offenlegungspflicht legt fest, dass im Falle der Leiharbeit Arbeitsvertrag die Beschäftigungsform ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet wird. Weiter hat der Verleiher den Leiharbeitnehmer vor jeder Überlassung darüber zu informieren, dass er als Leiharbeitnehmer tätig sein wird.
  • Das Verbot einer sogenannten Kettenüberlassung unterbindet den gesetzeswidrigen Weiterverleih von Zeitarbeitnehmern. Dieser liegt vor, wenn ein Entleiher den an ihn überlassenen Zeitarbeitnehmer an ein anderes Unternehmen verleiht.
  • Nach der Verordnung kein Einsatz als Streikbrecher darf der Entleiher Leiharbeitnehmer nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist.

ANÜ in der Pflege

Zeitarbeit in der Pflege erfreut sich wachsender Beliebtheit. Oftmals gestaltet sich die Suche nach medizinischem Fachpersonal für Kliniken als schwierig. Besonders kurzfristige und projektbezogene Arbeitnehmerüberlassung schließt eine große Lücke bei der Personalplanung im Klinikalltag. Auch Zeitarbeitnehmer schätzen diese flexiblen Einsatz-Möglichkeiten, z. B. als Springer.

IHR KARRIEREBERATER / NETZWERKBERATER

Neue Wege zu gehen braucht Mut und Zuversicht. 

Wir ermöglichen Ihnen in Ihrem vertrauten Job zu arbeiten, neue Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig Ihren Horizont zu erweitern.

Entscheiden Sie, wie weit Sie sich innerhalb des Netzwerkes bewegen möchten. Dabei profitieren Sie von einem großen „Kompetenz“-Netzwerk, umfassenden Branchenkenntnissen und einem persönlichen Ansprechpartner. All das kann Sie dabei unterstützen, Ihr Potenzial voll zu entfalten. Wir freuen uns, für Sie erfolgreich zu sein!

ansprechpartnerin-pflege